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Webseiten für Buchführungshelfer |
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Von Steuerberaterkammern und OFD
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Exemplarische
Verfügungen, Gerichtsurteile, Strafverfahren in
Hessen: Achtung bei
Aufgabe von Ciffre-Anzeigen, in denen Sie Buchhaltungsservice
anbieten: Urteil BFH-Urteil vom 12.01.1988 - VII R 60/86 Der BFH äußerte
sich zum Buchführungsprivileg der Steuerberater und die
Tätigkeit der Buchführungshelfer wie folgt: Urteil Hilfeleistung in Steuersachen durch Arbeitnehmer Arbeitnehmer
mit bis zu fünf Beschäftigungsverhältnissen fallen
nicht unter das Verbot der Hilfeleistung BFH-Urteil vom 07.11.1995 - VII R 58/95 In der Frage
der Zulassung zur StB-Prüfung nennt der BFH Tätigkeiten,
die unter das Buchführungsprivileg fallen: Urteil Werbung der Buchführungshelfer Der Buchführungshelfer darf nur mit der Durchführung solcher Arbeiten werben, die er auch tatsächlich wahrnehmen darf. Eine Werbung, in der nicht zulässige Tätigkeiten angeboten werden, ist irreführend nach § 3 UWG (sog.Uberschußwerbung). Die Steuerberaterkammern reagieren auf mehrdeutige Werbeaussagen sehr schnell und heftig.
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